Die Rolle von KI
Orell Füssli Juristische Medien lädt Sie herzlich zur Tagung zum öffentlichen Personalrecht am 5. November 2024 im Campus der PH Zürich ein. Diese Tagung bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich über die neuesten personalrechtlichen Entwicklungen im Allgemeinen sowie im Zusammenspiel mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu informieren.
Über die Veranstaltung
Die Rolle von KI, Sozialen Medien, der 24/7 Verfügbarkeit und mehr im modernen Personalrecht
Die Referierenden sind führend auf ihrem Gebiet und bieten wertvolle Einblicke in Themen wie die ethischen Aspekte der KI am Arbeitsplatz, die Nutzung von KI im Personalbereich und die rechtlichen Konsequenzen bei Nutzung von KI am Arbeitsplatz. Ein weiterer Fokus liegt auf den aktuellen Themen ständige Erreichbarkeit, rechtliches Gehör und Social-Media-Aktivitäten von öffentlich-rechtlichen Angestellten. Diese Themen sind von grosser Bedeutung in der heutigen disruptiven und stark von Digitalität geprägten Arbeitswelt. Wir freuen uns, Ihnen dazu fundierte Informationen und Diskussionen bieten zu können.
Zusätzlich zu den Referaten bieten wir Ihnen ein juristisches Barcamp an. Teilen Sie Ihre aktuellen personalrechtlichen Herausforderungen, diskutieren Sie aktiv mit und lassen Sie andere von Ihren Erfahrungen profitieren. Unsere Referentinnen und Referenten stehen für diese Session mit ihrer Expertise zur Verfügung.
Wir sind überzeugt, dass Sie von dieser Tagung profitieren und neue Erkenntnisse und Ideen mitnehmen werden, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit anwenden können. Melden Sie sich jetzt bis zum 30. September 2024 zum Frühbucherpreis an (Sie sparen CHF 100.-) und sichern Sie sich Ihren Platz bei dieser spannenden Tagung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ausblick auf die Themen:
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für den 5. November im Campus der PH Zürich (PHZH) und profitieren Sie als Fachanwältinnen und Fachanwälte Arbeitsrecht von 2 Credits*.
Ihre Vorteile:
Fachlicher Austausch:
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und melden Sie sich an.
* Fachanwältinnen SAV und Fachanwälte SAV Arbeitsrecht können gemäss Entscheid der Fachkommission SAV bei persönlicher Teilnahme an der Tagung 2 SAV-Credits geltend machen (Anrechnung Weiterbildungspflicht).









